neue Coronaschutzverordnung seit 28.12.2021 UPDATE

Liebe Vereinsmitglieder,

seit Dienstag, den 28.12.2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Der Zugang zu allen Bädern ist ab 16 Jahren nur noch nach der 2G plus-Regel möglich.
Das bedeutet, dass alle Geimpften und Genesenen zusätzlich einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24h) vorlegen müssen.
UPDATE 13.01.2022: Für alle die eine Booster-Impfung erhalten haben oder innerhalb der vorhergegangenen drei Monate TROTZ Immunisierung eine Infektion hatten, die mittels PCR‐Test nachgewiesen wurde, entfällt die Testpflicht!

Aufgrund der regelmäßigen Schultestung sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre von der 2G plus-Regel ausgenommen.
 
Kinder im Vorschulalter sind davon ebenfalls ausgenommen!

Der Vorstand des SC Aqua Köln