neue Coronaschutzverordnung seit 20.08.2021
Liebe Vereinsmitglieder,
seit Freitag, den 20.08.2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Der Zugang zu allen Bädern ist nur noch nach der 3G-Regel möglich.
Aufgrund der regelmäßigen Schultestung sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre von der Nachweispflicht ausgenommen.
Jugendliche ab 15 Jahre müssen dies durch einen Schülerausweis nachweisen.
Kinder im Vorschulalter sind davon ebenfalls ausgenommen!
Der Vorstand des SC Aqua Köln